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Sonderurlaub für die HochzeitBei Beamten sieht es hingegen traurig aus: bis vor wenigen Jahren noch hatten Beamte für die eigene Hochzeit einen Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub für die eigene Hochzeit, aber dieser ist ersatzlos gestrichen worden. Das bedeutet im Klartext, dass Beamte nur einen ganz normalen Urlaubsantrag für die betreffenden Tage stellen können, sofern das möglich ist – Lehrer im Schulbetrieb beispielsweise müssen sich ja grundsätzlich an die Ferienzeiten halten. Prinzipiell allerdings ist die Bewilligung von Urlaub in der Hand des Dienststellenleiters – und die meisten Dienststellenleiter werden wohl Verständnis dafür haben, dass man am Tag der eigenen Hochzeit und am Tag darauf Urlaub benötigt. In den meisten Fällen genügt es wirklich, wenn man das Gespräch mit dem Dienststellenleiter oder sonstigen Vorgesetzten sucht. Kaum jemand wird sich der Hochzeit eines Mitarbeiters in den Weg stellen. Natürlich sollte man das Thema rechtzeitig ansprechen, so dass die Dienstpläne entsprechend gestaltet werden können. |
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