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Weltliche TrauungBei der weltlichen Feier kann man sämtliche Details nach den eigenen Wünschen planen, während man sich bei einer kirchlichen Trauung an den Ablauf der Zeremonie halten muss. Ein Standesbeamter traut bei der weltlichen Hochzeit die Eheleute und auf Wunsch kommt er an den Ort, an dem die Hochzeit stattfinden soll – notfalls auch auf eine romantische Waldlichtung. Für eine solche Trauung muss man natürlich ein wenig gegen die Mühlen der deutschen Bürokratie ankämpfen, aber da müssen sich die Heiratswilligen ihr Recht verschaffen, denn grundsätzlich ist die freie, weltliche Hochzeit gesetzlich erlaubt. Auch auf das weiße Kleid muss nicht verzichtet werden, nur weil die Hochzeit nicht in einer Kirche stattfindet, ganz im Gegenteil. Sie als Brautpaar bestimmen Ihren ganz besonderen Tag, so wie Sie ihn haben möchten. Wenn Sie wünschen, dass der Vorsitzende Ihres Tierschutzvereines, in dem Sie Mitglied sind, eine schöne Traurede hält, dann ist auch das erlaubt. Und wer religiös heiraten möchte ohne Mitglied in einer Religionsgemeinschaft zu sein, kann auch das haben – es gibt inzwischen kommerzielle Anbieter für diese Art Hochzeit. Nur die Trauung selbst muss durch einen Standesbeamten stattfinden. |
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